Katzenklappen·17 Min Lesezeit
Katzenklappe in der Mietwohnung: Was erlaubt ist
Die Katze darf bleiben, das Loch in der Tür nicht selbstverständlich. Was Gerichte entschieden haben, wie man die Erlaubnis einholt und was am Ende zurückgebaut wird.
- Veröffentlicht
- Geprüft
Kurz gesagt
Zwei Fragen, die auseinandergehalten gehören. Ob eine Katze in der Wohnung leben darf, entscheidet der Bundesgerichtshof seit 2013 nicht mehr über eine pauschale Klausel: Ein formularmäßiges Verbot von Hunden und Katzen ist unwirksam, weil es den Mieter unangemessen benachteiligt; nötig ist eine Abwägung im Einzelfall. Ob eine Katzenklappe eingebaut werden darf, ist davon unabhängig — sie ist eine bauliche Veränderung an der Mietsache und braucht die Erlaubnis des Vermieters. Ohne sie kann der Rückbau verlangt werden; in einem Berliner Fall führte die Weigerung zur fristlosen Kündigung. Beim Auszug ist die Tür in der Regel fachgerecht wiederherzustellen.
Zwei Fragen, die getrennt gehören. In fast jeder Diskussion über Katzenklappen in Mietwohnungen werden zwei Dinge vermischt, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.
Die erste Frage: Darf die Katze überhaupt in der Wohnung leben? Das ist eine Frage der Tierhaltung.
Die zweite Frage: Darf ein Loch in die Tür? Das ist eine Frage der baulichen Veränderung.
Die Antworten fallen unterschiedlich aus, und die zweite hängt nicht an der ersten. Wer die Erlaubnis hat, eine Katze zu halten, hat damit nicht die Erlaubnis, die Wohnungstür zu bearbeiten. Und wer eine Klappe einbauen darf, hat damit nichts über die Zahl der Tiere gesagt.
Beide Fragen zusammen ergeben die praktische Reihenfolge dieses Ratgebers: erst die Haltung klären, dann die bauliche Frage stellen, und beides schriftlich.
Ein Hinweis vorweg, weil es um Recht geht: Wir sind keine Anwältinnen und Anwälte. Was hier steht, sind der Gesetzestext und veröffentlichte Gerichtsentscheidungen mit Datum und Aktenzeichen. Im Streitfall entscheidet niemand danach, was in einem Ratgeber steht: dafür braucht es eine Beratung, die den konkreten Mietvertrag kennt.
Was der Bundesgerichtshof zur Tierhaltung entschieden hat
Bis 2013 stand in vielen Mietverträgen eine Klausel, die Hunde und Katzen schlicht verbot. Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis mit Urteil vom 20. März 2013, Aktenzeichen VIII ZR 168/12, ein Ende gesetzt.
Die Begründung ist knapp und trägt weit: Eine Formularklausel, die die Haltung von Hunden und Katzen „ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen“ verbietet, benachteiligt den Mieter unangemessen. Angeknüpft wird an § 535 Absatz 1 BGB, der den Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren.
An die Stelle des pauschalen Verbots tritt „eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall“. Was das konkret bedeutet, hängt von Art und Zahl der Tiere ab, von Größe und Zustand der Wohnung, von den Auswirkungen auf Nachbarn und von der bisherigen Praxis im Haus.
Für Katzenhalter heißt das in aller Regel: Eine oder zwei Wohnungskatzen sind der Standardfall, gegen den sich kaum etwas ins Feld führen lässt.
Wichtig ist, was dieses Urteil nicht sagt. Es sagt nichts über bauliche Veränderungen. Die Erlaubnis, eine Katze zu halten, umfasst nicht die Erlaubnis, für sie einen Durchgang in die Tür zu sägen — so wie die Erlaubnis, einen Fernseher zu besitzen, nicht die Erlaubnis umfasst, eine Wandhalterung zu dübeln.
Ein Missverständnis lohnt es dabei auszuräumen, weil es die Diskussion regelmäßig in die falsche Richtung schickt. Das Urteil von 2013 wird oft so zitiert, als habe der Bundesgerichtshof die Tierhaltung erlaubt. Das hat er nicht. Er hat entschieden, dass sie nicht pauschal verboten werden darf — was etwas anderes ist. Ein Vermieter kann die Haltung im Einzelfall weiterhin verweigern, wenn die Abwägung zu seinen Gunsten ausfällt, etwa bei einer sehr großen Zahl von Tieren oder bei konkreten Beeinträchtigungen im Haus. Wer mit dem Urteil argumentiert, sollte diesen Unterschied kennen, weil ein Vermieter ihn kennt.
Warum die Klappe eine bauliche Veränderung ist
Der Einbau einer Katzenklappe ist nach der einschlägigen Darstellung eine bauliche Veränderung, „für die Sie als Mieterin oder Mieter vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen müssen“. Das gilt ausdrücklich für Außen- und Balkontüren, der Sache nach auch für Innentüren.
Der Grund liegt in der Natur des Eingriffs. Ein Ausschnitt im Türblatt ist:
- dauerhaft — er verschwindet nicht mit der Klappe,
- nicht reparabel: ein Loch dieser Größe lässt sich nicht unsichtbar schließen,
- sichtbar von außen, wenn es eine Wohnungs- oder Haustür betrifft,
- und er berührt bei einer Außentür zusätzlich Wärmeschutz und Sicherheit.
Damit unterscheidet sich die Klappe grundlegend von Dingen, die ein Mieter ohne Weiteres tun darf. Ein Kratzbaum, ein Katzennetz am Balkon mit Klemmstangen, ein Fenstergitter zum Einhängen — all das lässt sich rückstandslos entfernen. Der Türausschnitt nicht.
Für die Einordnung hilft eine einfache Frage: Ist der Zustand nach dem Ausbau derselbe wie vorher? Bei der Klappe lautet die Antwort nein, und deshalb braucht sie eine Erlaubnis.
Daneben steht ein zweiter Punkt, der bei Außentüren mitschwingt und in den Urteilen selten ausformuliert wird: Eine Klappe verändert die Mietsache nicht nur optisch, sondern auch funktional. Sie ist eine dauerhafte Öffnung in der Gebäudehülle — mit Folgen für Wärmeschutz, Schlagregendichtheit und, bei einer Haustür, für die Einbruchsicherheit. Ein Vermieter, der zustimmt, übernimmt damit ein Risiko, das über die Optik hinausgeht. Wer das in der Anfrage von sich aus anspricht und die Ausführung entsprechend beschreibt, nimmt dem Gespräch die Hälfte seiner Schwierigkeit.
Zwei Urteile, zwei Ausgänge
Es lohnt, zwei Entscheidungen nebeneinanderzulegen, weil sie zeigen, dass der Ausgang nicht feststeht.
Landgericht Berlin, Urteil vom 24.09.2004, Az. 63 S 199/04. Ein Mieter hatte ohne Genehmigung eine Katzenklappe aus Kunststoff von 13 × 16 Zentimetern in die Wohnungstür eingebaut. Die Verwaltung forderte ihn unter Fristsetzung zur Entfernung auf. Er kam der Aufforderung nicht nach. Das Gericht wertete den Einbau als erhebliche Beschädigung und optische Beeinträchtigung und bestätigte die fristlose Kündigung. Ein zusätzliches Argument des Gerichts betraf das Treppenhaus: Katzen sollten nicht unkontrolliert in Gemeinschaftsflächen gelangen, weil dort die Interessen anderer Mieter berührt sind.
Amtsgericht Hamburg-Harburg, Az. 644 C 118/19. Hier bestätigte das Gericht die Kündigung des Vermieters nicht.
Beide Fälle betreffen ungenehmigte Klappen, und sie gehen unterschiedlich aus. Daraus folgt keine Regel, sondern eine Warnung: Wer ohne Erlaubnis baut, verlässt sich auf einen Ausgang, den er nicht kennt.
Bemerkenswert am Berliner Fall ist die Größenordnung. Es ging um eine Klappe von 13 × 16 Zentimetern — kleiner als jedes Modell aus unserem Vergleich für große Katzen, wo die Öffnungen bei 18 bis 22 Zentimetern Breite beginnen. Der Eingriff, um den es heute geht, ist also größer als der, der damals als erhebliche Beschädigung gewertet wurde.
| Entscheidung | Datum, Aktenzeichen | Worum es ging | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| BGH | 20.03.2013, VIII ZR 168/12 | Formularklausel mit ausnahmslosem Verbot von Hunden und Katzen | unwirksam, Abwägung im Einzelfall nötig |
| LG Berlin | 24.09.2004, 63 S 199/04 | Klappe 13 × 16 cm ohne Genehmigung in der Wohnungstür | erhebliche Beschädigung, fristlose Kündigung bestätigt |
| AG Hamburg-Harburg | 644 C 118/19 | ungenehmigte Katzenklappe | Kündigung nicht bestätigt |
| BGH | 25.10.2013, V ZR 212/12 | Wohnungseingangstür im Wohnungseigentum | zwingend Gemeinschaftseigentum |
Wohnungstür, Innentür, Fenster
Nicht jeder Einbauort wiegt gleich schwer. Praktisch ergibt sich eine Abstufung.
| Ort | Erlaubnis nötig | Gewicht des Eingriffs |
|---|---|---|
| Wohnungs- oder Haustür | ja | am höchsten: Optik, Sicherheit, Gemeinschaftsflächen |
| Balkon- oder Terrassentür | ja | hoch: Außenhaut, Wärmeschutz |
| Fensterscheibe | ja | hoch: die Scheibe wird ersetzt, nicht bearbeitet |
| Außenwand | ja | hoch: Eingriff in die Bausubstanz |
| Innentür | ja | am geringsten: kein Außenbezug |
Die Darstellung, die wir dazu herangezogen haben, unterscheidet ausdrücklich zwischen Wohnungstür und Innentür und hält fest, dass die Folgen eines Verstoßes bei Innentüren weniger wahrscheinlich in einer Kündigung münden. Die Erlaubnispflicht selbst entfällt dadurch nicht.
Für die Fensterscheibe kommt ein Punkt hinzu, der die Sache verkompliziert: In eine vorhandene Isolierglasscheibe lässt sich kein Loch schneiden; die Scheibe wird neu gefertigt. Das heißt, dass ein Bestandteil der Mietsache ausgetauscht und die alte Scheibe entsorgt wird. Wie dieser Weg abläuft, steht in unserem Vergleich für Fenster und Glas.
Die Innentür ist damit nicht nur die einfachste bauliche, sondern auch die einfachste rechtliche Variante — und in vielen Wohnungen reicht sie, etwa für den Zugang zum Katzenklo in einem geschlossenen Raum.
Eine Beobachtung zur Größenordnung, die für die eigene Anfrage nützlich ist: Der Berliner Fall betraf eine Klappe von 13 × 16 Zentimetern in einer Wohnungstür. Die heute üblichen Modelle sind größer — bei den Klappen mit Chiperkennung liegt der Ausschnitt bei rund 165 × 171 Millimetern, bei den XL-Modellen für große Katzen bei 210 × 235 Millimetern und darüber. Wer also mit dem Argument arbeitet, es handle sich um einen kleinen Eingriff, sollte die eigenen Zahlen kennen, bevor der Vermieter sie nachschlägt.
Wie man die Erlaubnis richtig einholt
Ein Gespräch an der Haustür hilft im Streitfall niemandem. Was zählt, ist eine schriftliche Anfrage, die konkret genug ist, dass der Vermieter zustimmen kann, ohne ein Risiko einzugehen.
Fünf Punkte gehören hinein:
Das Modell. Hersteller, Bezeichnung, Maße von Klappe, Rahmen und Ausschnitt. Wer die Datenblattzahlen nennt, macht aus einem vagen Vorhaben ein bezifferbares.
Der Ort. Welche Tür, welche Seite, in welcher Höhe. Ein Foto mit eingezeichnetem Ausschnitt kostet zwei Minuten.
Die Ausführung. Wer baut ein — selbst oder ein Fachbetrieb? Bei Glas ist es ohnehin ein Betrieb, und das ist ein Argument.
Der Rückbau. Das ist der Punkt, der die meisten Zustimmungen bringt. Die Zusage, beim Auszug ein neues Türblatt einzusetzen, nimmt dem Vermieter das Risiko. Noch besser: gleich jetzt ein Ersatztürblatt besorgen und einlagern — Innentüren in Standardmaßen sind günstig, und das Angebot ist überprüfbar.
Die Chiperkennung. Ein Argument, das selten genannt wird und gut ankommt: Eine chipgesteuerte Klappe lässt keine fremden Tiere ins Haus. Die Fachleitlinie von AAFP und ISFM hält ausdrücklich fest, dass Haushalte mit Klappen einem größeren Risiko ausgesetzt sind, dass fremde Katzen hereinkommen oder Gerüche hereintragen. Und empfiehlt als Gegenmaßnahme genau diese Bauart. Welche Modelle infrage kommen, steht im Vergleich der Klappen mit Chiperkennung.
Was in die Anfrage nicht gehört: eine Frist, ein Hinweis auf das BGH-Urteil zur Tierhaltung — es passt nicht. Und die Ankündigung, es andernfalls trotzdem zu tun.
Und wenn die Antwort nein lautet: Dann ist sie nein. Eine verweigerte Erlaubnis lässt sich nicht durch Bauen ersetzen.
Ein Formulierungsvorschlag für die Anfrage, der sich an den fünf Punkten oben entlanghangelt und in eine kurze Mail passt: Betreff mit Wohnung und Anliegen; ein Satz zur Katze und zum Zweck; ein Absatz mit Modell, Maßen und Einbauort samt Foto; ein Satz zur Ausführung; und zum Schluss die Zusage, beim Auszug den ursprünglichen Zustand fachgerecht wiederherzustellen, mit dem Hinweis, dass ein passendes Ersatztürblatt bereits beschafft ist. Mehr braucht es nicht. Was hilft, ist eine Antwortmöglichkeit ohne Aufwand: eine kurze Bestätigung per Mail genügt und ist im Zweifel der Nachweis, auf den es ankommt.
Wenn die Klappe schon drin ist
Ein Fall, der in der Praxis häufiger vorkommt als die saubere Anfrage vor dem Einbau: Die Klappe ist bereits eingebaut — vom Vormieter, vom eigenen Vorgänger im Haushalt oder von einem selbst, in der Annahme, es sei eine Kleinigkeit.
Dann gilt es, drei Konstellationen auseinanderzuhalten.
Die Klappe war schon bei Einzug da. Wer sie in der Wohnung vorgefunden hat, sollte den Zustand bei der Übergabe dokumentiert haben — im Übergabeprotokoll, mit Foto. Fehlt dieser Nachweis, kann beim Auszug die Frage aufkommen, wer den Ausschnitt verursacht hat. Das ist der Grund, warum vorhandene Einbauten ins Protokoll gehören, auch wenn sie im Moment praktisch sind.
Man hat selbst eingebaut, ohne zu fragen. Der ehrlichste Weg ist, es nachträglich anzuzeigen und um Genehmigung zu bitten — mit demselben Umfang an Angaben wie bei einer vorherigen Anfrage, plus dem Angebot des Rückbaus. Das ist unangenehm und in aller Regel besser, als es beim Auszug entdecken zu lassen. Im Berliner Fall war es nicht der Einbau allein, der zur Kündigung führte, sondern die Weigerung, der Aufforderung zur Entfernung nachzukommen.
Der Vermieter fordert die Entfernung. Dann läuft eine Frist, und die sollte man ernst nehmen. Wer die Aufforderung für unberechtigt hält, holt sich Rat, statt sie liegen zu lassen — Untätigkeit ist die Variante, die im entschiedenen Fall am schlechtesten ausgegangen ist.
In allen drei Fällen gilt derselbe Grundsatz: Der Ausschnitt ist bereits da und lässt sich nicht wegdiskutieren. Was sich beeinflussen lässt, ist nur noch der Umgang damit.
Der Rückbau am Ende
Die Frage, die beim Einzug niemand stellt und die beim Auszug teuer wird.
Die einschlägige Darstellung ist eindeutig: Beim Ende des Mietverhältnisses müssen Katzenklappen in der Regel beseitigt werden, „der ursprüngliche Zustand einer Tür bzw. der Türen ist fachgerecht wiederherzustellen“. Anknüpfungspunkt ist die Rückgabepflicht aus § 546 BGB.
Was „fachgerecht“ praktisch bedeutet, hängt am Türblatt. Ein Ausschnitt von rund zwanzig mal zwanzig Zentimetern lässt sich nicht so schließen, dass man ihn nicht sieht. In den allermeisten Fällen läuft es deshalb auf ein neues Türblatt hinaus.
Daraus folgen drei praktische Konsequenzen.
Erstens: Wer die Erlaubnis einholt, sollte den Rückbau gleich mitverhandeln. Manche Vermieter verzichten darauf, wenn die Ausführung ordentlich ist: dann gehört das in die Zustimmung.
Zweitens: Ein Ersatztürblatt kostet bei Standardmaßen wenig und ist der beste Beleg für Ernsthaftigkeit. Wer es beim Einbau kauft, hat es später und muss nicht suchen.
Drittens: Bei einer Fensterscheibe ist der Rückbau ungleich aufwendiger, weil eine zweite neue Scheibe fällig wird. Das ist der Grund, warum der Glasweg in einer Mietwohnung selten die richtige Wahl ist.
Ein Wort zur Beweislage, das über den konkreten Streit hinaus nützlich ist: Alles, was den Zustand der Wohnung betrifft, gehört fotografiert — vor dem Einbau das unversehrte Türblatt, nach dem Einbau die fertige Ausführung, und beim Auszug der wiederhergestellte Zustand. Diese drei Aufnahmen kosten nichts und ersetzen im Zweifel eine lange Diskussion darüber, wie die Tür vorher aussah. Dasselbe gilt für die Korrespondenz: Eine Zustimmung, die nur im Gespräch fiel, existiert für einen Nachfolger in der Hausverwaltung nicht.
Nachbarn, Treppenhaus und Hausordnung
Ein Aspekt, den das Berliner Urteil ausdrücklich anspricht und der in der Diskussion meist fehlt: Es geht nicht nur um das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch um die anderen Bewohner.
Das Gericht führte als zusätzliches Argument an, Katzen sollten nicht unkontrolliert in Gemeinschaftsflächen wie das Treppenhaus gelangen, weil dort die Interessen anderer Mieter berührt sind. Das ist ein Punkt, der bei einer Klappe in der Wohnungstür unmittelbar greift — sie führt ja nicht nach draußen, sondern in einen gemeinsam genutzten Raum.
Drei Folgen ergeben sich daraus.
Die Wohnungstür ist der schwierigste Ort. Nicht wegen des Türblatts, sondern wegen dessen, was dahinterliegt. Eine Klappe in der Terrassentür berührt keine Gemeinschaftsfläche; eine in der Wohnungstür immer.
Allergien und Ängste zählen mit. Im Treppenhaus kann jeder auf die Katze treffen — Nachbarn, Besuch, Zusteller. Wo im Haus jemand eine Tierhaarallergie oder ausgeprägte Angst hat, ist das ein Argument, das in eine Abwägung eingeht.
Die Hausordnung kann Regeln enthalten. Formulierungen zum Freilaufen von Tieren in Gemeinschaftsflächen sind verbreitet. Sie sind nicht automatisch wirksam, aber sie sind der erste Ort, an dem man nachsehen sollte.
Praktisch heißt das: Wer die Wahl zwischen Wohnungstür und einem Weg direkt nach draußen hat, wählt den zweiten — auch dann, wenn er baulich aufwendiger ist. Er berührt weniger Interessen und stößt deshalb auf weniger Widerstand.
Die Eigentumswohnung
Wer eine Wohnung besitzt, entscheidet über die Tür nicht allein, jedenfalls nicht über die Wohnungseingangstür.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25. Oktober 2013, Aktenzeichen V ZR 212/12, entschieden, dass die gesamte Wohnungseingangstür als einheitliche Sache im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Die Begründung: Die Tür dient der räumlichen Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, und diese Funktion lässt sich nicht in eine Innen- und eine Außenseite zerlegen.
Für die Praxis heißt das: Über Gestaltung und Beschaffenheit der Wohnungseingangstür entscheidet die Eigentümergemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer. Ein Ausschnitt für eine Katzenklappe ist ohne Beschluss nicht zulässig.
Dasselbe gilt regelmäßig für Fenster, Balkontüren und die Fassade: auch sie gehören in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum.
Was bleibt, sind die Innentüren innerhalb der Wohnung. Sie sind Sondereigentum, und dort entscheidet der Eigentümer allein. Für den Zugang zum Katzenklo, zum Hauswirtschaftsraum oder zwischen zwei Zimmern ist das die unkomplizierte Lösung, und in einer Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus oft die einzige.
Wer vermietet und eine Anfrage seines Mieters bekommt, sollte daran denken: Die Zustimmung zur Wohnungseingangstür kann er gar nicht wirksam erteilen.
Ein Punkt zur Kaution, weil er die Rechnung am Ende bestimmt: Die Kosten eines Rückbaus können bei der Abrechnung einbehalten werden, wenn der ursprüngliche Zustand nicht wiederhergestellt wurde. Ein neues Innentürblatt in Standardmaßen kostet vergleichsweise wenig; eine Wohnungs- oder Haustür kostet ein Vielfaches, und eine Isolierglasscheibe liegt dazwischen. Wer sich vorab überlegt, welcher dieser drei Fälle im Zweifel fällig würde, hat eine realistische Vorstellung vom Risiko — und trifft die Ortswahl womöglich anders.
Was ohne Eingriff geht
Wenn die Erlaubnis nicht kommt oder nicht kommen kann, gibt es Lösungen, die kein Loch brauchen. Sie sind Kompromisse, aber sie sind sofort umsetzbar und beim Auszug spurlos.
Die Aufbauklappe für Fenster und Schiebetüren. Eine flache Klappe mit rund zwei Zentimetern Aufbau, die geklebt und geschraubt statt eingesägt wird. Sie bringt eine Vier-Wege-Verriegelung mit und kostet dafür Dichtwirkung.
Die Fliegengitterklappe. Sie wird am Gewebe festgeklemmt, das Gewebe wird ausgeschnitten. Der Insektenschutzrahmen ist häufig nicht Bestandteil der Mietsache, sondern selbst angeschafft — dann ist es der eigene Gegenstand, der bearbeitet wird. Wo der Rahmen zur Wohnung gehört, kostet ein neues Gewebe wenig.
Das gekippte Fenster mit Rahmen. Kein Eingriff, aber Vorsicht: Ein gekipptes Fenster ohne Sicherung ist für Katzen gefährlich, weil sie im Spalt hängen bleiben. Schutzrahmen zum Einhängen gibt es; sie werden nicht verschraubt.
Die Innentür. Rechtlich der leichteste Fall, und für viele Zwecke ausreichend.
Welche Bauformen es für diese Wege gibt und was sie leisten, steht im Themenbereich Katzenklappen.
Eine Bemerkung zur Untervermietung und zu befristeten Verhältnissen: Wer nur für ein oder zwei Jahre in einer Wohnung lebt, sollte den Aufwand gegen die Nutzungsdauer halten. Einbau, Erlaubnis und Rückbau zusammen sind für zwölf Monate selten die richtige Rechnung — die Aufbauklappe am Fenster oder die Klappe im selbst gekauften Insektenschutzrahmen sind hier die vernünftigeren Wege, weil sie beim Auszug einfach mitkommen.
Häufige Irrtümer
„Die Katze ist erlaubt, also auch die Klappe.“ Das sind zwei Fragen. Die erste ist nach der BGH-Rechtsprechung meist zu bejahen, die zweite braucht eine eigene Erlaubnis.
„Ich baue es zurück, also brauche ich nicht zu fragen.“ Der Rückbau ist die Pflicht am Ende, nicht der Ersatz für die Erlaubnis am Anfang.
„Es ist doch nur eine Innentür.“ Auch dafür gilt die Erlaubnispflicht. Der Unterschied liegt in den Folgen, nicht in der Regel.
„Der Vormieter hatte auch eine.“ Eine geduldete Klappe des Vormieters sagt nichts über die eigene Erlaubnis. Und kann im Gegenteil bedeuten, dass der Rückbau nun beim aktuellen Mieter landet.
„Mündlich reicht.“ Rechtlich mag eine mündliche Zustimmung wirksam sein; im Streit über etwas, das man nicht rückgängig machen kann, ist sie wertlos, wenn niemand sie bestätigt.
„Als Eigentümer kann ich machen, was ich will.“ Bei der Wohnungseingangstür nicht, wie das Urteil von 2013 zeigt.
Und noch ein praktischer Hinweis für Vermieterinnen und Vermieter, die eine solche Anfrage bekommen: Eine ordentlich ausgeführte Klappe in einer Innentür ist ein geringfügiger Eingriff, der die Wohnung für einen ganzen Mietermarkt attraktiver macht — Haushalte mit Katzen sind zahlreich und suchen selten kurzfristig. Eine Klappe in der Wohnungs- oder Haustür ist etwas anderes, und dort ist Zurückhaltung nachvollziehbar. Diese Unterscheidung im Antwortschreiben zu machen, statt pauschal abzulehnen, führt in der Praxis häufiger zu einer Lösung, mit der beide Seiten leben können.
Was das für die Katze bedeutet
Am Ende steht eine Abwägung, die nicht juristisch ist und trotzdem zur Entscheidung gehört.
Eine Katze, die Freigang gewohnt ist, verliert durch eine verweigerte Klappe nicht den Freigang: sie verliert die freie Zeiteinteilung. Das ist ein Unterschied, aber kein Ausschlusskriterium: Millionen Katzen gehen durch eine Tür, die ein Mensch öffnet.
Was tatsächlich leidet, ist die Verlässlichkeit. Ein Tier, das bei Regen nicht hereinkommt, weil niemand zu Hause ist, macht eine Erfahrung, die es sich merkt. Wer keine Klappe einbauen darf und trotzdem Freigang ermöglichen will, sollte deshalb die Zeiten so legen, dass jemand da ist, und im Zweifel den Freigang begrenzen statt das Tier auszusperren.
Umgekehrt gilt: Für eine reine Wohnungskatze ist eine Klappe nach draußen keine Verbesserung, sondern eine Frage, die sich nicht stellt. Die Innentür zum Katzenklo dagegen ist ein echter Gewinn — und rechtlich der Fall, der am leichtesten zu klären ist. Wie man das Tier daran gewöhnt, steht in unserem Ratgeber zur Gewöhnung.
Zum Schluss der Satz, auf den sich der ganze Ratgeber zusammenziehen lässt: Die Katze ist selten das Problem, das Loch ist es. Wer diese beiden Fragen sauber trennt und die zweite schriftlich stellt, bevor die Säge angesetzt wird, hat in den allermeisten Fällen keinen Konflikt. Und in den übrigen wenigstens eine belastbare Grundlage. Was sich dagegen nicht reparieren lässt, ist ein Ausschnitt, den niemand genehmigt hat.
Ein letzter Punkt zur Genossenschaftswohnung, weil sie rechtlich eine eigene Lage hat: Dort ist man Mitglied und Nutzer zugleich, und die Regeln stehen häufig nicht nur im Nutzungsvertrag, sondern zusätzlich in einer Satzung oder in Beschlüssen der Genossenschaft. Wer dort baut, sollte deshalb beide Stellen prüfen — der Vertrag allein sagt nicht alles. Und weil das Verhältnis auf Dauer angelegt ist, wiegt eine ungenehmigte Veränderung dort oft schwerer als ein einmaliger Konflikt in einem befristeten Mietverhältnis.
Wo unser Wissen endet. Wir sind keine Rechtsberatung, und dieser Ratgeber ersetzt keine. Was hier steht, sind der Gesetzestext und veröffentlichte Entscheidungen mit Gericht, Datum und Aktenzeichen; sie sind nachprüfbar.
Damit bleibt offen, wie ein Gericht im konkreten Fall entscheiden würde. Die beiden Entscheidungen, die wir gegenübergestellt haben, gehen unterschiedlich aus, und beide betreffen ungenehmigte Einbauten. Was den Unterschied gemacht hat, lässt sich aus den uns vorliegenden Zusammenfassungen nicht vollständig ableiten — dafür bräuchte es die vollständigen Urteilsgründe.
Offen bleibt ebenso, was im einzelnen Mietvertrag steht. Individuell vereinbarte Klauseln sind etwas anderes als Formularklauseln, und die BGH-Entscheidung von 2013 betrifft ausdrücklich die formularmäßige Regelung.
Und schließlich ändert sich Rechtsprechung. Die hier genannten Entscheidungen stammen aus den Jahren 2004, 2013 und 2019. Wer eine belastbare Auskunft für den eigenen Fall braucht, bekommt sie beim Mieterverein, bei einer Anwaltskanzlei für Mietrecht oder: für die Eigentümerseite — bei der Verwaltung. Wie wir mit den Grenzen unserer eigenen Auskunft umgehen, steht in unserer Methodik.
Häufige Fragen
- Darf mein Vermieter Katzen generell verbieten?
- Nicht über eine Formularklausel. Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass ein ausnahmsloses Verbot von Hunden und Katzen im Mietvertrag den Mieter unangemessen benachteiligt. Stattdessen ist eine umfassende Abwägung der Interessen im Einzelfall nötig. Das sagt allerdings nichts darüber, ob eine Klappe eingebaut werden darf.
- Brauche ich für die Katzenklappe eine Erlaubnis?
- Ja. Der Einbau in eine Außen- oder Balkontür gilt als bauliche Veränderung, für die vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen ist. Für Innentüren gilt dasselbe, auch wenn die Folgen eines Verstoßes dort in der Regel milder ausfallen.
- Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis einbaue?
- Der Vermieter kann den Rückbau verlangen. In einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall hatte ein Mieter eine 13 × 16 Zentimeter große Klappe ohne Genehmigung in die Wohnungstür gesetzt; nach erfolgloser Fristsetzung wurde fristlos gekündigt. Es gibt aber auch Entscheidungen, in denen eine Kündigung nicht bestätigt wurde.
- Muss ich die Klappe beim Auszug entfernen?
- In der Regel ja, und der ursprüngliche Zustand der Tür ist fachgerecht wiederherzustellen. Praktisch heißt das meist ein neues Türblatt, weil sich ein Ausschnitt dieser Größe nicht unsichtbar schließen lässt.
- Gilt das auch in der Eigentumswohnung?
- Für die Wohnungseingangstür ja, und dort noch strenger. Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass die gesamte Wohnungseingangstür zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehört. Über ihre Gestaltung entscheidet damit nicht der einzelne Eigentümer.
Wer diesen Artikel verantwortet

Fachredaktion Haustier
Schreibt über Ausstattung für Katze und Hund.
Fachredaktion Familie und Haustiere, Schwerpunkt Sicherheit und Alltagstauglichkeit
Wie wir bewerten
Wir ordnen kriterienweise ein und vergeben keine Gesamtnote. Diese fünf Kriterien liegen jedem Vergleich zugrunde:
- Eignung für den Zweck
- Ob das Modell die Anforderung erfüllt, um die es im Artikel geht — Tragkraft, Beckengröße, Raumtiefe, Wurfgewicht. Der Wert, an dem eine Kaufentscheidung tatsächlich scheitert.
- Belegte Spezifikationen
- Wie viele der kaufentscheidenden Werte der Hersteller überhaupt beziffert — und ob sie sich mit unabhängigen Quellen decken. Ein Anbieter, der schweigt, wird nicht bessergestellt als einer, der offenlegt.
- Verarbeitung und Haltbarkeit
- Was Material, Konstruktion, Ersatzteilversorgung und dokumentierte Ausfallmuster über die zu erwartende Lebensdauer sagen.
- Aufwand für Aufbau und Pflege
- Was ein Produkt vor der ersten Nutzung verlangt und was danach regelmäßig anfällt — Montage, Anschluss, Reinigung, Wartungsintervalle.
- Transparenz des Anbieters
- Ob der Hersteller die Zahlen, an denen die Kaufentscheidung hängt, selbst veröffentlicht — und ob seine Angaben mit denen der Händlerdatenblätter übereinstimmen. Wer schweigt oder sich widerspricht, verliert hier.
Aktualisierung und Quellen
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- Aktualisiert
- 28.08.2026
- Geprüft
- 28.08.2026
- Quellen
- 6
Änderungsverlauf
- 28.08.2026: Aufgenommen. Vier Entscheidungen wurden mit Gericht, Datum und Aktenzeichen erfasst und getrennt nach den beiden Fragen zugeordnet, die in der Praxis vermischt werden — Tierhaltung einerseits, bauliche Veränderung andererseits. Für die Gegenprobe wurde bewusst auch eine Entscheidung aufgenommen, in der die Kündigung des Vermieters nicht bestätigt wurde.
Belege
- Institution oder Normgesetze-im-internet.de§ 535 und § 546 Bürgerliches Gesetzbuch
Rechtsgrundlage beider Fragen dieses Ratgebers. § 535 Absatz 1 verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren: darauf stützt der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zur Tierhaltung. § 546 regelt die Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses und ist der Anknüpfungspunkt für die Rückbaupflicht.
- Herstellerangabelto.deLTO zum BGH-Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12
Grundlage für den Abschnitt zur Tierhaltung. Eine Formularklausel, die Hunde und Katzen „ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen“ verbietet, benachteiligt den Mieter unangemessen. Erforderlich ist stattdessen „eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall“; herangezogen wird § 535 Absatz 1 BGB.
- Herstellerangabehaufe.deHaufe, Ist der Einbau einer Katzenklappe zulässig?
Fundstelle für die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 24.09.2004, Az. 63 S 199/04. Der Mieter hatte „ohne Genehmigung des Vermieters eine 13 x 16 cm große Katzenklappe aus Kunststoff in die Wohnungstür eingebaut“; die Verwaltung verlangte unter Fristsetzung die Entfernung. Das Gericht wertete den Einbau als erhebliche Beschädigung und optische Beeinträchtigung und bestätigte die fristlose Kündigung.
- Herstellerangabepromietrecht.depromietrecht.de, Katzenklappe — Einbau in Tür der Mietwohnung
Gegenprobe und Fundstelle für die Rückbaupflicht. Zitiert wird das Amtsgericht Hamburg-Harburg, Az. 644 C 118/19, das die Kündigung des Vermieters nicht bestätigte. Zur Beendigung heißt es, Katzenklappen müssten in der Regel beseitigt werden, „der ursprüngliche Zustand einer Tür bzw. der Türen ist fachgerecht wiederherzustellen“.
- Herstellerangabehaufe.deHaufe, BGH: Wohnungseingangstüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum
Grundlage für den Abschnitt zur Eigentumswohnung. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25.10.2013, V ZR 212/12, entschieden, dass die gesamte Wohnungseingangstür als einheitliche Sache im gemeinschaftlichen Eigentum steht, weil sie der räumlichen Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum dient. Über Gestaltung und Beschaffenheit entscheidet damit die Gemeinschaft.
- Wissenschaftliche Studiejournals.sagepub.comEllis u. a. (2013): AAFP and ISFM Feline Environmental Needs Guidelines
Journal of Feline Medicine and Surgery. Herangezogen für die Abwägung auf der Tierseite: Die Leitlinie hält fest, dass Haushalte mit Klappen in Türen einem größeren Risiko ausgesetzt sind, dass fremde Tiere Gerüche hereintragen oder selbst hereinkommen — ein Argument, das im Gespräch mit dem Vermieter für eine chipgesteuerte statt einer offenen Klappe spricht.